Über uns
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsangebot in den Bereichen Architektur und Arbeitsschutz an.
Für alle angebotenen Dienstleistungen verfügen wir über die erforderliche Fachkenntnis und umfangreiche Berufserfahrung.
Gerne beraten wir Sie individuell und unverbindlich !
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Unser Büro mit Standort in Rottendorf bei Würzburg ist vorwiegend in den Regionen Würzburg, Schweinfurt, Bamberg und Nürnberg tätig. Unser Dienstleistungsangebot umfasst neben dem gesamten Spektrum eines Planungs- und sicherheitstechnischen Ingenieurbüros auch die komplette Aufmass- und Abrechnungsleistung für Unternehmen des Bauhaupt- und Nebengewerbes. Besonderes Augenmerk liegt neben der Abrechnung von LV Positionen in der Erkennung, Aufstellung und Durchsetzung von Nachtragsleistungen.
Mit 20 Jahren Berufserfahrung begleiten wir die Vorhaben unserer privaten Kunden und gewerblichen Partner vom Anfang bis zum erfolgreichen Abschluss der Maßnahme.
Qualifikation
Wir verfügen über nachfolgende Qualifikationen
- Dipl. Ing. (FH) Architektur
- Dipl. Ing. (FH) Bauingenieurwesen
- Master of Business Administration
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- Sachkunde nach § 19 I Wasserhaushaltsgesetz
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Bei vielen Dienstleistungen obliegt dem Auftraggeber die Organisations- und Auswahlverantwortung. Er steht in der Pflicht, dass die beauftragten Leistungen nur durch fachlich qualifizierte Personen ausgeführt werden. Wir können für alle angebotenen Dienstleistungen die fachliche Qualifikation nachweisen und gewährleisten hierdurch die Rechtssicherheit für unsere Auftraggeber.
Architektur
- Eingabeplanung
- Werkplanung
- CAD Zeichnungen
- Bauleitung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
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Die Eingabeplanung bzw. Genehmigungsplanung erstellen wir auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie stellt einen Teil der Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken dar. Für die Ausführung eines Bauvorhabens fertigen wir Werkpläne bzw. Ausführungspläne, in der Regel im Maßstab 1:50 an. Diese Pläne werden für die Aufmaße und die Mengenermittlung verwendet, welche wiederum die Grundlage für die Abrechnung bzw. Rechnungserstellung sind.
Im Rahmen der Bauleitung bzw. Objektüberwachung wird eine Baustelle oder Teile einer Baustelle geleitet. Sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich.
Die Bauüberwachung umfasst die Tätigkeit des Bauherrn auf der Baustelle. Sie wird oft von einem Architekt durchgeführt.
Der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) ist zu entnehmen unter welchen Bedingungen eine Vorankündigung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und Unterlage erstellt werden muss. Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo, Koordinator) zu bestellen.
Arbeitsschutz
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (gem. DGUV Vorschrift 2, ASiG)
- Gefährdungsbeurteilung (gem. DGUV Vorschrift 1, ArbSchG)
- Betriebsanweisung (gem. BetrSichV, GefStoffV)
- Unterweisung
- Beratung zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung
- Beratung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement / betrieblicher Gesundheitsförderung
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Aus verschiedenen Rechtsquellen werden dem Unternehmer bzw. Arbeitgeber zahlreiche Pflichten im Arbeitsschutz auferlegt. Wir beraten Sie hierzu und haben den Überblick welche Verpflichtungen für Sie konkret maßgeblich sind und welche Sie überhaupt nicht betreffen. Nur so ist gewährleistet, dass Sie Ihre Verpflichtungen kennen und zielgerichtet erfüllen können.
Das oberste Ziel im Arbeitsschutz ist, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern. Die Gefährdungsbeurteilung bzw. die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz.
Das Arbeitsschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften wie zum Beispiel die DGUV Vorschrift 1 verpflichten Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Sicherheitsfachkraft unterstützt den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. So beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Funktion der Fachkräfte. Der DGUV Vorschrift 2 sind Anforderungen an die Sicherheitstechnische Fachkunde der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Arbeitsmedizinischen Fachkunde des Betriebsarztes zu entnehmen.
Betriebsanweisungen müssen auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung sowie der Gefahrstoffverordnung erstellt werden.
Der Arbeitgeber ist aufgrund verschiedener Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel der Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet Unterweisungen durchzuführen.